Sub-Auftragsverarbeiter
Version: 1.0
Stand: 04. Juni 2026
Im Rahmen der Vertragserfüllung setzt die Nadicon GmbH unter der Marke „lowema." die nachfolgend aufgeführten Sub-Auftragsverarbeiter ein.
Mit den eingesetzten Sub-Auftragsverarbeitern bestehen, soweit erforderlich, Vereinbarungen zur Auftragsverarbeitung oder vergleichbare datenschutzrechtliche Vereinbarungen gemäß Art. 28 DSGVO.
Bei Hinzuziehung oder Ersetzung eines Sub-Auftragsverarbeiters informiert die Nadicon GmbH Bestandskunden mindestens zwei (2) Wochen im Voraus in Textform, insbesondere per E-Mail oder durch Aktualisierung dieser Liste mit aktiver Benachrichtigung. Bestandskunden können einer Änderung innerhalb von vierzehn (14) Tagen ab Zugang der Information aus wichtigem datenschutzrechtlichem Grund widersprechen. Maßgeblich ist § 5 der Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung.
Aktuell eingesetzte Sub-Auftragsverarbeiter
Hinweis zu zukünftigen Änderungen
Diese Liste wird laufend aktualisiert. Bei wesentlichen Änderungen, insbesondere bei der Aufnahme oder Ersetzung eines Sub-Auftragsverarbeiters, informiert die Nadicon GmbH Bestandskunden nach Maßgabe der Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung vorab in Textform.